Musterbrief Hammerschlags- Und Leiterrecht

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Gültig für 2025–2026


Hinweis zum Grundstückszugang

Diese Auskunft dient ausschließlich der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Nachbarrecht zu Rate zu ziehen.


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Hinweis: Das folgende Beispiel dient nur zur Veranschaulichung. Die Formulierungen sollten individuell angepasst werden, um eine rechtssichere Vollmacht zu erstellen.

Musterübertragung des Hammer- und Leiterrechts bei Betreuung von Kindern

Vollmachtgeber/in (Elternteil):

Name: Max Mustermann
Geburtsdatum: 01.01.1980
Anschrift: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Personalausweis-Nr.: ABC123456

Bevollmächtigte Person:

Name: Anna Muster
Geburtsdatum: 15.05.1985
Anschrift: Beispielweg 2, 12345 Musterstadt
Beziehung zum Kind: Großmutter
Personalausweis-Nr.: DEF789012

Kind/er:

Name: Lisa Mustermann
Geburtsdatum: 10.03.2015
Wohnanschrift: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

Umfang der Vollmacht:

Der/die Bevollmächtigte ist berechtigt, im Rahmen des sogenannten Hammer- und Leiterrechts die Betreuung und Beaufsichtigung des oben genannten Kindes bei Abwesenheit der Eltern sicherzustellen. Insbesondere umfasst dies:

  • Das Übernehmen der Verantwortung bei Aktivitäten im Haushalt, auf Spielplätzen und bei Ausflügen, einschließlich der Nutzung von Leitern und Hammer für notwendige Reparaturen im Haushalt, sofern dies im Rahmen der üblichen Betreuung liegt.
  • Die Entscheidungsbefugnis bei kleinen Reparaturen, die mit Leitern oder Hämmern durchgeführt werden, im häuslichen Bereich.
  • Kontaktaufnahme zu entsprechenden Dienstleistern oder Handwerkern bei Bedarf.

Gültigkeitszeitraum:

Die Vollmacht gilt vom 01.05.2024 bis zum 30.09.2024 oder bis zum schriftlichen Widerruf durch die Eltern.

Die Eltern versichern, dass die bevollmächtigte Person das volle Vertrauen genießt und in der Lage ist, die Verantwortung im oben genannten Umfang zu übernehmen.

Musterstadt, den 01.05.2024

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Max Mustermann
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Anna Muster
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Anna Muster (bevollmächtigte Person)